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Zur Vorlage beim Bayerischen Landtag
Wir, die Unterzeichnenden, fordern, dass Professor Dr. med. H.-J. Möller von seiner Position als Direktor des Klinikums Innenstadt der LMU, Psychiatrische Klinik und Poliklinik, mit sofortiger Wirkung entfernt wird. Sein Verhalten ist für die Position des Leiters eines Krankenhauses nicht länger tragbar.
Gründe:
- Aus dem Jahresbericht der LMU Psychiatrie von 1997 ist bekannt, dass 660
Elektroschock Behandlungen bei Patienten durchgeführt wurden. – Nach kritischen Anfragen von Politikern über Sinn, Zweck und Nebenwirkungen dieser Methode, wurde die Zahl der durchgeführten Schocks in den weiteren Jahresberichten dieser Anstalt verschwiegen.
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Ein Kunsthändler in München war bis Dezember 1994 ein wohlhabender Kunsthändler und weltweit renommierter Spezialist für antike Teppiche in München. Nach längerem Streit mit seiner Frau soll diese Prof. Möller heimlich mit der Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses über ihren Mann beauftragt haben. Es kam tatsächlich so weit. Prof. Dr. Möller kam in die Verkaufsräume des Kunsthändlers,
versteckte sich und beobachtete den Geschäftsmann, heimlich. Prof. Möller verfasste daraufhin ein niederschmetterndes Gutachten. Aufgrund weiterer erfundener Behauptungen der Ehefrau stellte Prof. Möller ohne jegliche Überprüfung fest,
dass der Kunsthändler gemein- und selbstgefährlich sei und deshalb zwangsweise in seine Klinik eingeliefert werden soll.
Der emeritierte Prof. Dr. Supprian von der Universitätspsychiatrie Hamburg Eppendorf sagt über das Attest von Prof. Möller: “Das Attest ruht nicht auf nachprüfbaren Befunden, sondern auf freisteigenden Erwägungen, die aus der unterstellten Maniediagnose deduziert wurden. So aber darf ein freiheitsbeschränkendes Urteil nicht begründet werden.“
Mit diesem oberflächlich recherchierten Befund einer Ferndiagnose war der international renommierte Teppichexperte quasi zum „Freiwild“ erklärt worden, für Polizisten und Richter zum Verrückten abgestempelt, der sofort eingesperrt gehörte.
Der Kunsthändler musste Deutschland verlassen, um sich in der Schweiz eine neue Existenz aufzubauen. Nach einer Klage des Kunsthändlers gegen den Psychiater Möller schlug das Landgericht München im Jahre 2003 vor, dem Kunsthändler EUR 330.000 Schadensersatz für die Folgen der vernichtenden Falschdiagnose des Prof. Möller zu zahlen.
- Prof. Möller behauptet bis heute, kein Geld für die niederschmetternde Diagnose gegen den Teppichhändler empfangen zu haben, doch ein Psychiater seiner Anstalt berichtete gegenüber der KVPM Deutschland e.V. dass Prof. Möller im Jahre 1999 während einer Razzia in seiner Psychiatrie einen seinen Chefärzte aufgefordert habe, einen Teppich zu verstecken. Der Chefarzt führte den Befehl seines Chefs aus und ließ den Teppich verschwinden.
- Dr. Jürgen Good, Psychiater aus Zürich, über das Attest von Prof. Möller:
„Es ist ein Schulbuchbeispiel dafür, welche schlechte Arbeit von einer internationalen Größe auf dem Gebiet der Psychiatrie geleistet werden kann.“
- Das Oberlandesgericht Hamm schrieb bereits in einem Urteil aus dem Jahre 1981, dass mit der Verabreichung von Psychopharmaka grundsätzlich eine Persönlichkeitszerstörung einhergeht. Die Schädlichkeit von Psychopillen wird auch von der internationalen Wissenschaft nicht bezweifelt. Doch unter der Führung von Prof. Dr. Möller werden Menschen dennoch gegen ihren Willen Psychopharmaka verabreicht. Der KVPM liegen Beschwerden von Patienten der LMU vor, die behaupten, dabei nicht über die möglichen Nebenwirkungen aufgeklärt worden zu sein.
Wir fordern deshalb die Entfernung aus dem Dienst von Prof. Dr. Möller, Direktor des Klinikums Innenstadt der LMU, Psychiatrische Klinik und Poliklinik, mit sofortiger Wirkung.
Bitte tragen Sie sich unten ein.
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V.i.S.d.P. Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V., Bernd Trepping, Amalienstraße 49a, 80799 München. Die deutsche Kommission wurde 1972 von Mitgliedern der Scientology Kirche gegründet.
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